Wo bekomme ich den Kulturpass?
Ausgabestellen für den Kulturpass im Bundesland Kärnten:
Mitbringen: Die Vorlage von Zuerkennungsnachweisen von Sozialleistungen (Nachweisdokumente z. B.: Kärntner Sozialhilfe Bescheid, Bescheid Mindestpension, Bescheid zur Wohnbeihilfe, Bescheid zu AMS-Leistungen, Asylbescheid, Einkommenssteuerbescheid bei Selbstständigen und sonstige ), Einkommensnachweisen und eines Lichtbildausweises sind für die Ausstellung des Kulturpasses erforderlich.
Hunger auf Kunst und Kultur in Kärnten
In Kärnten befindet sich die Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" im Aufbau. Sie erhalten Ihren Kulturpass bei sozialen Einrichtungen - klicken Sie dafür oben in der Übersicht einfach auf den jeweiligen Bezirk.
Bei Fragen nehmen Sie bitte gerne mit uns Kontakt auf:
Verein Kärntner Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung
Koordination der Aktion "Hunger auf Kunst und Kultur" in Kärnten
Alexander Brenner-Skazedonig, BA MA
m: office@armutsnetzwerk.at
t: 0676 34 29 448
