Wer hat Anspruch?


Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.

Wenn du eine der folgenden Leistungen beziehst oder dir eine solche Leistung zusteht, bist du daher anspruchsberechtigt:
  • Sozialhilfe
  • Ausgleichszulage (Mindestpension)
  • AMS-Geldleistung mit Tagsatz unter EURO 60,20.
  • AsylwerberInnen und Menschen in Grundversorgung
  • Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt.
  • Für Kinder unter 10 Jahren gilt das 1-plus-1-Prinzip: Ein Elternteil und ein Kind haben freien Eintritt bei Kultureinrichtungen mit Kinder- und Jugendprogramm.
  • Kinder/Jugendliche ab 10 Jahren haben Anspruch auf einen eigenen Kulturpass, wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben.

Details zur Anspruchsberechtigung: