Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kulturpass haben Personen mit wenig Einkommen.

  • Bezieher*innen der Sozialhilfe/Mindestsicherung
  • Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist*innen).
  • Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
  • Personen, die Arbeitslosengeld (AMS) oder Notstandshilfe beziehen und deren Tagsatz unter € 60,90,- liegt.
  • Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt (die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst, siehe Kasten links).
  • Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung.
  • Kinder/Jugendliche, wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsschwelle leben.
  • Personen, die Krankengeld (Krankenstand) unter dem Tagsatz von € 60,90,- beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
  • Personen, die in Mutterschutz/oder Karenz sind bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
  • Personen, die selbständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen unter € 21.928,- pro alleinstehender Person liegt (Vorlage Einkommenssteuerbescheid).
Stand 19. Mai 2026: Diese Werte basieren auf der EU-SILC-Erhebung 2025 von Statistik Austria, die am 19. Mai 2026 von Statistik Austria korrigiert wurden. 


 

Keinen Anspruch haben:

  • Weiterbildungsgeldbezieher*innen (Bildungsgeldbezieher*innen), Fachkräftestipendium
  • Bezieher*innen bzw. Bildungsteilzeitgeldbezieher*innen 
  • Studierende (Ausnahme: BezieherInnen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler*innenschaft)
  • Volontäre bzw. Freiwillige