Für die Berechnung der Armutsgefährdung bildet immer das Haushaltseinkommen die Grundlage.
Aktuell liegt die Armutsgefährdungsschwelle bei € 1.827,- (12 x im Jahr/pro Person) oder bei € 1.566,- (14 x im Jahr/pro Person)
bzw. bei € 21.928,- pro alleinstehender Person im Jahr.
Für jeden zusätzlichen Erwachsenen/ Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt erhöht sich der Betrag um den Faktor 0,5,
und für jedes Kind (jünger als 14 Jahre) um den Faktor 0,3.
Werte gültig seit 19.5.2026
Wer hat Anspruch?
Anspruch auf den Kulturpass haben Personen mit wenig Einkommen.
- Bezieher*innen der Sozialhilfe/Mindestsicherung
- Personen, denen die Ausgleichszulage zusteht (Mindestpensionist*innen).
- Personen, die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
- Personen, die Arbeitslosengeld (AMS) oder Notstandshilfe beziehen und deren Tagsatz unter € 60,90,- liegt.
- Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt (die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst, siehe Kasten links).
- Asylwerber*innen, Menschen in Grundversorgung.
- Kinder/Jugendliche, wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsschwelle leben.
- Personen, die Krankengeld (Krankenstand) unter dem Tagsatz von € 60,90,- beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
- Personen, die in Mutterschutz/oder Karenz sind bzw. Kinderbetreuungsgeld beziehen und deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt.
- Personen, die selbständig bzw. freiberuflich erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen unter € 21.928,- pro alleinstehender Person liegt (Vorlage Einkommenssteuerbescheid).
Stand 19. Mai 2026: Diese Werte basieren auf der EU-SILC-Erhebung 2025 von Statistik Austria, die am 19. Mai 2026 von Statistik
Austria korrigiert wurden.
Keinen Anspruch haben:
- Weiterbildungsgeldbezieher*innen (Bildungsgeldbezieher*innen), Fachkräftestipendium
- Bezieher*innen bzw. Bildungsteilzeitgeldbezieher*innen
- Studierende (Ausnahme: BezieherInnen von Sozialleistungen der Österr. Hochschüler*innenschaft)
- Volontäre bzw. Freiwillige

